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Organkredit

Kredite, welche Banken an natürliche oder auch juristische Personen, die mit der Bank auf eine festgelegte Art und Weise verbunden sind, vergeben werden mit Organkredit bezeichnet. Zu solchen Personengruppen gehören zum Beispiel: ein Vorstandsmitglied der Bank oder auch Vorstandsmitgliedglied des Kreditnehmers oder die Person nimmt bei einem anderen Unternehmen eine Führungs- oder Leitungsaufgabe wahr, bzw. reicht es schon wenn die Bank Anteile am Unternehmen des Kreditnehmers hält