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Optionsschein

Der Optionsschein gibt dem Anleger das Recht innerhalb oder auch am Ende von einem festgelegten Zeitraum einen bestimmten Basiswert zu einem vorher bekannten Preis zu erwerben oder zu veräußern. Da der Optionsschein nicht wie eine Option standardisiert ist, weißt er bankspezifische verschieden Merkmale auf. Kauft man einen solchen Basiswert, so wird dies auch als Call- Option bezeichnet, er Verkauf hingegen mit Put – Option. Der Kauf bzw. der Verkauf ist in den Ländern von Europa erst zum Ende des festgelegten Zeitraums möglich. In Amerika dagegen ist der Call/Put auch innerhalb dieses festgelegten Zeitraumes möglich. So gibt es auch Optionsscheine, welche an Optionen angelehnt sind. Dazu gehören z. B: Aktien oder auch Währungen. Weiterhin geben auch die atypischen Optionsscheine, diese stützen sich zum Teil auf sehr außergewöhnliche Rechte. Verboten sind bei dem Handel mit Optionsscheinen die so genannten Leerverkäufe. Die allgemeine Bezeichnung für Optionsscheine ist „Warrant“. Als spezielle Optionsscheine gelten zum Beispiel „Average – Rate – Warrants“. So wird bei dieser Art von Optionsscheinen nicht der Kurs des Wertes am Ende der Laufzeit berücksichtigt.

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