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Obligation

Ein festverzinsliches Wertpapier, welches während der gesamten Laufzeit einen festen Zinssatz bietet, wird als Obligation bezeichnet.
Hierbei erwirbt der jeweilige Aktionär, im Gegensatz zur Aktie, keine Anteile des Eigenkapitals eines Unternehmens, sondern der Aktionär gewährt dem Unternehmen Fremdkapital. Solche Obligationen werden in verbriefte und unverbriefte festverzinsliche Wertpapiere unterteilt. Einzelne Urkunden wie auch Sammelurkunden zählen zu den verbrieften Obligationen, Darlehensverträge hingegen zu den unverbrieften festverzinslichen Wertpapieren. Obligationen mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren werden als kurzfristig bezeichnet, eine mittelfristige Laufzeit haben Obligationen mit 4 – 8 Jahren und zu den langfristigen Laufzeiten gehören Obligationen mit mehr als 8 Jahren.