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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Girokontolexikon

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Ratenkredit

Der Ratenkredit umfasst einen festen Darlehensbetrag, dieser Darlehensbetrag wird in festen Raten wieder an den Kreditgeber zurückgezahlt. Grundsätzlich wird ein solcher Ratenkredit auch als Konsumkredit bezeichnet. Solch ein Kredit wird in der Regel für Konsumgüter, wie zum Beispiel Autos gewährleistet. Jede nicht- juristische Person kann einen solchen Ratenkredit beantragen, Voraussetzung für die Gewährleistung ist ein festes Arbeitsverhältnis, die Volljährigkeit und ein fester Wohnsitz in Deutschland. Der Antragsteller muss in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln. Bei der Schufa dürfen über den Antragsteller keine negativen Einträge vorhanden sein. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit festgesetzt. Die jeweilige Laufzeit richtet sich nach den persönlichen Möglichkeiten des Kreditnehmers sowie nach der Kredithöhe.

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