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Identitätsprüfung

Um ein Girokonto zu eröffnen, ist eine Identitätsprüfung notwendig. Die Überprüfung erfolgt bei Direktbanken, deren Mutterkonzerne Filialen unterhalten, durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Ansonsten wird das PostIdent-Verfahren gewählt, bei dem der Postangestellte anhand eines vorgelegten Reisepasses oder Personalausweises die Übereinstimmung mit den Angaben in den noch nicht unterschriebenen Kontoeröffnungsunterlagen prüft. Beim Belegverfahren müssen zwei unterschiedliche Haushaltsrechnungen (Telefon, Strom, Versicherung) im Original und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses vorgelegt werden.