Freistellungsauftrag
Unter einem
Freistellungsauftrag (FSA) versteht man die Anweisung eines Steuerpflichtigen an seine
Bank, die durch eine Kapitalanlage entstehenden Zinsen vom automatischen Zinsabschlag freizustellen. Wird ein solcher Freistellungsauftrag nicht gestellt, sind die Banken verpflichtet, 30 Prozent der anfallenden Zinsen als Zinsabschlagssteuer an das Finanzamt abzuführen. Das gilt übrigens auch für die Zinserträge, die die gesetzlichen Freigrenzen von 801 Euro jährlich für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete übersteigen.