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Einzelkonto

Unter einem Einzelkonto versteht man ein Konto, das entweder von einer einzelnen Privatperson oder eine juristischen Person, zum Beispiel einem Unternehmen betrieben wird, also nur einen Kontoinhaber hat. Unabhängig davon können jedoch mehrere natürliche oder juristische Personen über das Einzelkonto verfügungsberechtigt sein. Im Unterschied zum Einzelkonto haben Gemeinschaftskonten mehr als einen Kontoinhaber. Je nach Verfügungsberechtigung spricht man dann entweder von einem Und-Konto oder einem Oder Konto.