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Einlagesicherungsfonds

Unter Einlagensicherungsfonds versteht man die Absicherung der bei den Banken eingelegten Kundengelder gegen eine eventuelle Insolvenz des Kreditinstituts. Es handelt sich hierbei um freiwillige Sicherungssysteme, denen alle namhaften deutschen Banken angehören. Abgesichert sind hier Sichteinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen. Alle anderen Anlageformenwerden davon nicht erfasst. Neben den freiwilligen Sicherungssystemen gibt es in Deutschland auch noch staatliche Systeme nach dem Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz.

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