Effektivzins
Unter Effektivzins versteht man alle die Kosten des Darlehens, die über das Jahr gesehen anfallen. Verkürzt gesagt sind das alle Aufwendungen für ein Darlehen mit Ausnahme der Tilgungsraten. Die Festlegung der Elemente der zur Berechnung des Effektivzinses zählenden Nebenkosten ist in § 492 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs niedergeschrieben. Die Angabe des effektiven Jahreszinssatzes gehört bei Verbraucherdarlehen zwingend zum Vertrag, um den Verbrauchern Zinsvergleiche zu ermöglich.